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   BSG, 13.03.1975 - 2 RU 9/73   

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https://dejure.org/1975,10542
BSG, 13.03.1975 - 2 RU 9/73 (https://dejure.org/1975,10542)
BSG, Entscheidung vom 13.03.1975 - 2 RU 9/73 (https://dejure.org/1975,10542)
BSG, Entscheidung vom 13. März 1975 - 2 RU 9/73 (https://dejure.org/1975,10542)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.10.1964 - 2 RU 157/63

    Entschädigungsanspruch aufgrund Verkehrsunfall mit Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit

    Auszug aus BSG, 13.03.1975 - 2 RU 9/73
    Angesichts der in den erwähnten Akten befindlichen zahlreichen Hinueisen auf eine Wohnung des Klägers zur Unfallzeit in Bad Homburg hätte sich das LSG gedrängt fühlen müssen, die Behauptung des Klägers, im Unfallzeitpunkt in Frankfurt gewohnt und sich auf der Fahrt nach dort zur Elefantengasse 1 befunden zu haben, nachzuprüfenn Die Beklagte hat ihr Recht, eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht zu rügen, nicht dadurch verloren, daß sie dem Vortrag des Klägers hinsichtlich seines Fahrtzieles nicht bereits in der Berufungsinstanz widersprochen hat° Der in 5 105 SGG normierte Amtsermittlungsgrundsatz gehört zu den zwingenden Grundlagen des sozialgerichtlichen Verfahrensrechts° Auf seine Befolgung kann nicht verzichtet werden; eine unterbliebene Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht heilt den Mangel des Verfahrens nicht (SozR Nr° 51 zu @ 405 SGG)° Das Ziel der Fahrt in Frankfurt darf nicht etwa dahingestellt bleibeno Denn um anzunehmen, daß der Kläger sich im Zeitpunkt des Unfalls noch auf einem versicherten Betriebsweg befunden hat, muß der Weg bis zum Ziel in einem ursächlichen Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit gestanden haben° Eine Rückkehr zum Betrieb als ein diese Voraussetzung erfüllendes Ziel scheidet nach den gegebenen Umständen und auch nach den Angaben des Klägers aus° Als weiterer möglicher Grenzpunkt des versicherten Betriebsweges kommt daher in erster Linie die Wohnung des Versicherten in Betracht, Bei einem ledigen Versicherten sind aber auch andere Aufenthaltsorte denkbar, die dem eigenen häuslichen Bereich gleichgestellt werden können, so daß Wege dorthin noch mit der zuvor ausgeübten Tätigkeit in einem rechtlich erheblichen inneren Zusammenhang stehen (vgl° BSG 22, 60, 64), Für die weitere Sachaufklärung bezüglich der Behauptung des Klägers in Frankfurt, Elefantengasse %, gewohnt zu haben, bieten sich zahlreiche Möglichkeiteno Neben Auskünften der Meldebehörde, "49-.
  • BSG, 21.11.1958 - 5 RKn 33/57

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 13.03.1975 - 2 RU 9/73
    auf die BAK von etwa 0, 6 0/00 und sonstige Beweisanzeichen eine rek$ive Fahruntüchtigkeit vorgelegen hat (vglo Brackmann aaO S, 488 e}" Trifft das zu, muß weiter festgestellt werden, ob und in welchem Umfang die Fahruntüchtigkeit an der Verursachung des Unfalls mitgewirkt hat, Nur wenn eine alkoholbedingte (absolute oder relative) Fahruntüchtigkeit an der Verursachung des Unfalls mitgewirkt hat, ist die wertende Entscheidung"zu treffen, ob sie neben anderen für das Zustandekommen des Unfalls maßgebenden Umständen die allein wesentliche Ursache gewesen ist (vgl° BSG 42, 242, 245)" Läßt sich ein klares Beweisergebnis über die Ursache eines Unfalls, der einen unter Alkoholeinfluß stehenden Verkehrsteilnehmer betroffen hat, nicht gewinnen, sind also sonstige Unfallursachen nicht erwiesen, so spricht die Lebenserfahrung dafür, daß die auf Alkoholbeeinflussung beruhende Fahruntüchtigkeit den Unfall verursacht hat (Beweis des ersten Anscheins - vgl. BSG 8, 245; 10, 46, 50; 42, 242, 246).
  • BSG, 27.08.1981 - 2 RU 23/80

    Unfall - Gaststättenbetrieb - Jagdausübung - Arbeitsunfall - Zusammenhang

    Bereits das Reichsversicherungsamt (RVA) hat festgestellt, daß der Begriff des Betriebes sich nicht auf die den eigentlichen Betriebszwecken unmittelbar oder mittelbar dienenden Verrichtungen beschränkt, sondern auch alle Handlungen und Maßnahmen umfaßt, die durch das äußere Dasein des Betriebes und seine Beziehungen zum öffentlichen Leben als solchen veranlaßt sind (AN 1896, 423; EuM 20, 74 vgl. auch BSGE 1, 258, 260; SozR Nr. 65 zu § 542 RVO a.F.; BSG Urteil vom 13. März 1975 - 2 RU 9/73 - Beschluß vom 18. November 1976 - 2 BU 133/76 - Urteil vom 26. Mai 1977 2 RU 11/77 -) Somit sind auch "unternehmensfremde" Tätigkeiten grundsätzlich nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

    Sie sind jedenfalls mit der Tätigkeit im Unternehmen enger verknüpft als etwa Gefälligkeitsleistungen im Rahmen des Kundendienstes, wie z.B. das Nachhausebringen eines geschäftlichen Gesprächspartners (BSG Urteil vom 13. März 1975 - 2 RU 9/73 -), das Geleiten eines angetrunkenen Gastes über die Straße (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 47) oder die Teilnahme an einem Motorradrennen zum Zwecke der Kundenwerbung (BSG SozR Nr. 63 zu § 542 RVO a.F.).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.1998 - L 2 U 3620/97

    Unterbrechung des UV-Schutzes nach einem Arbeitsessen auf dem Weg zur Hotelbar -

    Unbeschadet der Tatsache, daß die geschäftliche Besprechung des Klägers mit den Zeugen G. und W. in einem Restaurant stattfand und ? einschließlich der Einnahme des Abendessens ? insgesamt etwa dreieinhalb Stunden dauerte, ist der ursächliche Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit des Klägers und damit der Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Restaurants zwischen 21.30 Uhr und 21.45 Uhr erhalten geblieben (vgl. insoweit BSG vom 13.03.1975 ? 2 RU 9/73 -).

    Ein Unfall auf einem solchen Weg ist ein Arbeitsunfall im Sinne des § 548 Abs. 1 RVO (vgl. BSG vom 13.03.1975 ? 2 RU 9/73 - ; Bereiter-Hahn /Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand März 1998, § 8 SGB VII, Anm. 7.14 m. w. N.; Schulin, a. a. O, § 30, Rdnr. 85 ff.), und zwar auch dann, wenn ? nach Erledigung der dienstlichen Angelegenheit ? Zielort der häusliche Bereich ist (vgl. Schulin, a. a. O., § 30, Rdnr. 88).

  • LSG Hessen, 08.02.1984 - L 3 U 284/83

    Familienheimfahrten; Feierabendausgestaltung im Umschulungszentrum

    Aus diesen Beweisanzeichen lässt sich in der Regel zugleich beurteilen, ob und in welchem Umfang die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit an der Verursachung des Unfalls mitgewirkt hat (vgl. HLSG a.a.O. unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 9.3.1977 - 2 RU 35/76 - 13.3.1975 - 2 RU 9/73 20.1.1977 - 8 RU 52/76 - in ">548%20RVO%20Nr.%2027#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 548 RVO Nr. 27).
  • LSG Berlin, 18.01.2001 - L 3 U 121/99
    Die hier vertretene Auffassung des Senats steht nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des BSG vom 13. März 1975 (2 RU 9/73 ­ USK 5764).
  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 13/79
    Den weiteren Ausführungen des LSG ua zu dem als alkoholtypisch angesehenen Fahrverhalten des Klägers - im Rahmen der Prüfung, ob neben der Alkoholbeeinflussung auch andere, der versicherten Tätigkeit zuzurechnende Umstände den Unfall wesentlich mitbedingt haben - könnten zwar darauf schließen lassen, daß das LSG eine Fahruntüchtigkeit des Klägers nicht nur aufgrund der unter dem Grenzwert liegenden BAK angenommen hat° Dies würde dem Umstand gerecht, daß nicht allein aus einer den Grenzwert nicht erreichenden BAK, sondern nur zusammen mit anderen Beweisanzeichen - wie Fahrweise und Reaktion in der Unfallsituation - auf eine relative Fahruntüchtigkeit wie auch darauf geschlossen werden kann, daß die Fahruntüchtigkeit die rechtlich allein wesentliche Unfallursache war (5 BSG Urteil vom 13, März 1975 - 2 RU 9/73 - Brackmann aa0is 487 x, y mwN)° Mit Recht wendet sich die Revision aber dagegen, daß das LSG - ohne Anhörung eines Sachverständigen und ohne den Zeitpunkt des Trinkendes sowie des Unfalls möglichst genau festzustellen - für den Unfallzeitpunkt eine zwar nicht ziffernmäßig bezeichnete, jedoch über 0, 87 %o liegende BAK angenommen hat.
  • BSG, 09.03.1977 - 2 RU 35/76
    Der erkennende Senat hat dies in seinem vom 15° März 1975 - 2 RU 9/73 - ausführlich Urteil.
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